19. Jan 2021
Durch das im Oktober verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz wurde die finanzielle Vergütung für Arztpraxen zur Erstanlage dieser Notfalldaten nun verdoppelt. Bis Oktober 2021 erhält eine Praxis für jede Erstanlage eines Notfalldatensatzes auf der eGK eines Versicherten den doppelten Betrag.